Vorsicht ist geboten

Leserfrage zur SEPA-Umstellung

Mein Vermieter hat mich jetzt informiert, dass er in Kürze die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren vornimmt. In diesem Zusammenhang teilte er mir mit, dass er die bisherige Einzugsermächtigung für die Miete für das Lastschriftverfahren weiter nutzen will. Als ich die Erklärung durchlas, stellte ich fest, dass er sich zusätzlich zum bisherigen Mietvertrag auch die Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen (BKA) per SEPA-Lastschriftverfahren holen will. Bisher habe ich aus gutem Grund das mit den Nachzahlungen aus den BKA nicht genehmigt. Darf der Vermieter das so einfach tun, also SEPA-Umstellung und neu die Nachzahlung von Betriebskostenabrechnungsergebnissen per Lastschr...


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