Kündigung in der Probezeit für unwirksam erklärt

Urteil des Arbeitsgerichts Saarlouis

Frau H. hatte sich bei der Firma X. als Bürokraft beworben. Zuerst ließ man sie einen halben Tag auf Probe arbeiten. Einige Tage später unterhielt sich der Chef mit ihr und fragte die Frau, ob sie rauche. Die Bewerberin beantwortete die Frage mit »Ja«, erklärte aber ausdrücklich, mit dem Rauchverbot im Betrieb sei sie einverstanden.

Frau H. wurde zur Probe eingestellt. Doch schon am ersten Arbeitstag - nachdem die Frau gerade mal zwei Stunden tätig war - kündigte ihr die Firma. Die Begründung des Arbe...


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