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Kläger wollte Beklagte trickreich überlisten

Zur rechtsmissbräuchlichen Zurückweisung einer Kündigung

Die unverzügliche Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vorlage einer Vollmacht kann rechtsmissbräuchlich sein. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 17. Juli 2013 (Az. 13 Sa 141/12) hervor.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/835343.klaeger-wollte-beklagte-trickreich-ueberlisten.html

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