Mehr Zuschuss von der Krankenkasse

Leserfragen zur Neuregelung bei Hörgeräten ab 1. November 2013

Im nd-ratgeber vom 4. September 2013 (Nr. 1116) hatten wir an dieser Stelle darüber informiert, dass ab 1. November 2013 der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen bei einem Hörgerät auf rund 785 Euro steigt. Daraufhin hat es etliche Fragen von Leserinnen und Lesern gegeben, die berichteten, dass ihre Krankasse davon angeblich nicht weiß. Wir greifen das Thema deshalb noch einmal auf.

Millionen Betroffene zahlten für ihre Hörgeräte in der Vergangenheit oft Preise von mehreren tausend Euro. Nun haben die Krankenkassen eingelenkt und die Festbeträge für die Erstattung angepasst. Im Klartext: Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ab 1. November 2013 ihren Zuschuss für Hörgeräte erheblich. Der Festbetrag steigt von 421,28 Euro auf 784,94 Euro pro Gerät. Die regelmäßige Wartung ist darin nicht mehr inklusive, sondern wird von den Kassen extra vergütet.

Dieser Schritt sei »für die angemessene Versorgung Schwerhöriger notwendig«, sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, in dem alle gesetzlichen Kassen organisiert sind. Betroffene können nun darauf hoffen, bessere Hörgeräte zu bekommen, ohne die Preise durch eigene Zuzahlungen ausgleichen zu müssen.

Obwohl die Festbeträge für Hörgeräte deutlich angehoben werden, ist in der Praxis abzusehen, dass die meisten schwerhöri...


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