Beobachtung von Linke-Politiker Bodo Ramelow verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht spricht von unverhältnismäßigem Eingriff in das freie Mandat / Kipping: Beobachtung der Partei einstellen

Karlsruhe (Agenturen/nd). Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder Landtagen nur in streng begründeten Ausnahmefällen überwachen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow am Mittwoch für verfassungswidrig.

Das Gericht hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Der Fraktionschef der Linkspartei im thüringischen Landtag hatte gegen die Überwachung selbst geklagt.

»Über 30 Jahre wurde ich ausspioniert und ausgeschnüffelt«, erklärte Bodo Ramelow im Kurznachrichtendienst Twitter. »Zehn Jahre habe ich geklagt, nun höre ich, dass ich in Karlsruhe gesiegt habe.« In seinem Online-Tagebuch schrieb Ramelow: Jetzt ist mir ein unvorstellbar großer Stein vom Herzen gefallen und es treibt mir die Tränen in die Augen.» Linken-Chef Bernd Riexinger sprach im Sozialen Netzwerk Facebook von einem «guten Tag für die Demokra...


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