Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Karlsruhe verbietet Überwachung von Ramelow
Verfassungsschutz muss Beobachtung des Thüringer LINKEN-Politikers einstellen
Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, dass der Thüringer Fraktionschef der LINKEN, Bodo Ramelow, nicht mehr vom Geheimdienst ausspioniert werden darf. Die Schnüffelei gegen die LINKE bleibt unter Auflagen aber erlaubt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/835531.karlsruhe-verbietet-ueberwachung-von-ramelow.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.