Unterhaltspflicht für Kirchen hat ein Ende

Vertrag mit der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands bis Anfang 2014 geplant

  • Lesedauer: 2 Min.

Potsdam (epd). Brandenburg will in Zukunft seine historischen Verpflichtungen zum Bauunterhalt für 99 evangelische Kirchen im Süden und Westen des Landes beenden. Dazu sollen voraussichtlich rund 22 Millionen Euro an die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) gezahlt werden. Der Vertrag soll Anfang 2014 unterzeichnet werden, sagte ein Sprecher des brandenburgischen Kulturministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Potsdam.

Die Landesmittel sollen nach derzeitiger Planung ab 2015 in jährlichen Raten von rund 2,2 Millionen Euro gezahlt werden. Brandenburg zahlt seit der Neugründung des Bundeslandes Anfang der 90er Jahre nach Angaben des Kulturministeriums jährlich rund 205 000 Euro für den Unterhalt der überwiegend einst sächsischen Kirchen. Finanziert werden dabei unter anderem die Stadtkirchen von Herzberg und Ziesar sowie die Nikolaikirche in Bad Liebenwerda.

Die brandenburgischen Zahlungsverpflichtungen für die sogenannten Kirchenpatronate sind Folgen der Reformationszeit vor rund 500 Jahren und der Kriege Anfang des 19. Jahrhunderts. Der sächsische Kurfürst hatte im 16. Jahrhundert landesherrliche Patronate für Kirchen begründet, die nicht unter der Schirmherrschaft anderer Grundherren standen.

Als nach den Napoleonischen Kriegen Anfang des 19. Jahrhunderts Teile Sachsens an Preußen gingen, übernahm Preußen auch die landesherrlichen sächsischen Patronate für die Kirchen und war damit zu ihrem Unterhalt verpflichtet. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs erließ Brandenburg 1946 als einziges der fünf in Ostdeutschland neu gebildeten Länder eine Kirchenpatronatsordnung, mit der Grundstücke und staatliche Baulast den Kirchengemeinden übertragen wurden.

Diese galt jedoch nicht für Regionen, die dem Bundesland erst nach der Wiedervereinigung zugeordnet wurden. Deshalb zahlt das Land Brandenburg seitdem weiter Patronatsleistungen für Kirchen vor allem in der Elbe-Elster-Region und in Teilen des Landes, die früher zur mecklenburgischen und pommerschen evangelischen Kirche gehörten und heute Teil der Nordkirche sind.

Weitere Zahlungen an die evangelischen Landeskirchen unter anderem zum Unterhalt und zur Sanierung von Kirchen sind im evangelischen Staatskirchenvertrag festgelegt, den das Land Brandenburg 1996 mit mehreren Landeskirchen abgeschlossen hat. Der Vertrag unter anderem mit den damaligen Kirchen von Berlin-Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg und Pommern wurde am 10. März 1997 vom märkischen Landtag bestätigt.

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