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Viel Trickserei bei Befristung

Arbeitgeber dürfen die Befristung eines Arbeitsvertrages nicht mit einem »möglicherweise vorübergehenden betrieblichen Bedarf« begründen. Die befristete Einstellung von Arbeitnehmern ist nur unter Bedingungen zulässig.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/836039.viel-trickserei-bei-befristung.html

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