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Entschädigung auch bei höherer Gewalt

Rechte der Bahnkunden nach EuGH-Urteil bei Zugverspätungen

Verspätung ist Verspätung – auch wenn ein Zug wegen Hochwassers, Eis, Schnee oder auch Streiks zu spät kommt, muss die Bahn ihren Fahrgästen künftig den Fahrpreis teilweise erstatten. Auch bei Fällen höherer Gewalt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/836045.entschaedigung-auch-bei-hoeherer-gewalt.html

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