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Kulanz gebremst
Bernd Kammer lässt sich gern von der BVG entschädigen
Erreicht ein Fahrgast der BVG durch ein Verschulden des Unternehmens sein Fahrziel mit mehr als 20 Minuten Verspätung, kann er eine Entschädigung erhalten. Eine prima Sache - nicht die Verspätung, sondern die Kulanzgeste. Die gibt es sogar schon seit gut 15 Jahren, wie die Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins mitteilte. Als die BVG diese Fahrzeitgarant...
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