Hungerstreik am Brandenburger Tor: Innenministerium lehnt Forderungen der Flüchtlinge ab

Immer öfter Notärzte bei den Protestierenden / Keine »bevorzugte Prüfung« der Asylanträge / Polizei: Werden »Gruppensuizid« nicht zulassen

Berlin. Das Bundesinnenministerium will nicht auf die Forderungen der hungerstreikenden Flüchtlinge am Brandenburger Tor in Berlin eingehen. Man werde keine Ausnahmeregelungen anwenden, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem in Berlin erscheinenden »Tagesspiegel«. Deutschland sei ein Rechtsstaat. »Das heißt, es gibt hier in unserem Land klare Regelungen - und übrigens auch Widerspruchsrechte gegen Entscheidungen, aber eben nach Recht und Gesetz, das für alle gilt.«

Wer in Deutschland um Asyl und Flüchtlingsschutz bitte und tatsächlich schutzbedürftig sei, dem biete Deutschland auch Schutz. »Aber, ob jemand nach den international anerkannten Regeln dieser Hilfe bedarf, das wird im Asylverfahren geklärt und nicht auf Straßen und Plätzen«, sagte der Sprecher. »Eine bevorzugte Prüfung bestimmter Asylanträge geht immer auf Kosten anderer Antragsteller, die dann länger warte...


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