Rauch absichtlich ins Gesicht zu blasen ist Körperverletzung

Überraschendes Urteil vom Amtsgericht Erfurt

Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 18. September 2013 Körperverletzung.

Das Gericht sprach eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte. Die Studentin hatte den 30-jährigen Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Als sie kurz darauf auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen und habe ihr den Rauch direk...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.