Prüfrecht vor der Nachzahlung

Mietnebenkosten

Ab Herbst flattern Mietern die Nebenkostenabrechnungen für das Vorjahr ins Haus. Denn bis Jahresende muss über 2012 abgerechnet sein. Gestiegene Heizkosten und kommunale Gebühren führen oft zu Nachforderungen. Mieter haben das Recht, die Abrechnung auf Herz und Nieren zu prüfen.

Jede Abrechnung muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen. Nachforderungen sind nur möglich, wenn spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet wurde. Dabei kommt es auf den Zugang an. Entschuldigt ist der Vermieter nur, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

In der Abrechnung müssen die einzelnen Betriebskostenarten und der Umlageschlüssel angegeben sein, außerdem die Gesamtfläche und die Wohnfläche des jeweiligen Mieters. Zu nennen sind auch die Gesamtkosten für das ganze Objekt sowie der Anteil des Mieters, und zwar für jede Kostenart, sowie die geleisteten Vorauszahlungen und der Betrag, der nachzuzahlen oder zu erstatten ist. »Wenn diese Formalien nicht eingehalten sind, liegt keine ordnungsgemäße Abrechnung vor«, stellt Dirk Clausen, Fachanwalt für Mietrecht, klar. Dann muss der Mieter keine Nachzahlungen leisten.

Strenge Anforderungen werden auch an die Heizkostenabrechnung gestel...


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