Rechtstipps aus der Praxis

● Der Arbeitnehmer ist für das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit darlegungs- und beweispflichtig. Er genügt dieser Verpflichtung regelmäßig durch die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen hohen Beweiswert. Sie ist der gesetzlich vorgesehene Beweis für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Deshalb kann ein Gericht grundsätzlich den Beweis der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer eine solche Bescheinigung vorlegt. Geschieht dies, besteht eine tatsächliche Vermutung für die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann aber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Dazu muss er tatsächliche Umstände darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an der behaupteten krankheitsbedin...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.