Für Patienten schwierig, Behandlungsfehler zu erkennen

Das neue Patientenrechtegesetz - die Vor- und Nachteile (Teil 1)

Seit dem 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. Das Ergebnis: Die Patienten können keine Erleichterungen feststellen. Die Juristen dagegen viele Änderungen. Unter der Ärzteschaft macht sich eine große Verunsicherung breit. In einer vierteiligen Serie geben die beiden Autoren, Rechtsanwältin Anke Plener und Rechtsanwalt Volker Löschner aus Berlin, die vor dem Ausschuss für Gesundheit und Recht des Deutschen Bundestages als Einzelsachverständige zu diesem Gesetz gehört worden waren, ihre Erfahrungen mit dem neuen Gesetz wider und zeigen die Probleme in der Praxis auf. Im heutigen Teil 1 geht es um die Frage des Behandlungsfehlers und die Unterscheidung von Informations- und Aufklärungspflichten der Ärzte.

Der Gesetzgeber ordnet den Arzt-Patienten-Vertrag als Dienstvertrag über Leistungen höherer Art ein. Der Arzt schuldet nicht den Erfolg seiner Behandlung. Aus dem Misserfolg kann der Patient also keinen Rückschluss auf einen Behandlungsfehler ziehen. Es kann trotz aller Bemühungen ein schicksalhafter Verlauf vorliegen. Was ein Behandlungsfehler ist, definiert das Gesetz nicht, lässt damit den wichtigsten Punkt offen.

Rechtliche Unterscheidung zwischen einfachen und groben Behandlungsfehler

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen einfachem und grobem Behandlungsfehler. Diese Begriffe nutzt das Gesetz auch, jedoch ohne sie zu definieren. Vereinfacht ausgedrückt, verliert der Patient beim einfachen Behandlungsfehler den Prozess, während er ihn beim groben gewinnt. Deshalb wäre eine Definition sehr wichtig. Ohne sie wird keine Transparenz für den Bürger erreicht. Zum groben Behandlungsfehler muss auf die Rechtsprechung zurüc...


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