Es folgt nur ein »Dudu!«

Deutsche Dienste sind auf befreundete Neugier nicht eingerichtet

»Ausspähen unter Freunden - das geht gar nicht.« Auch wenn das Zitat von der Kanzlerin stammt, klingt es naiv. Denn es geht ja doch - auch weil deutsche Dienste unfähig sind gegenüber befreundeter Spionage.

Wie immer man die Sache sieht - wenn eine fremde Macht Merkels Handy abhört, dann ist das ein Fall von Spionage in einem schweren Fall. Zuständig für die Spionageabwehr ist hierzulande vor allem der Verfassungsschutz. So regelt es auch Paragraf 1 des Verfassungsschutzgesetzes. Allein das Bundesamt (BfV) verschlingt in diesem Jahr rund 207 Millionen Euro. 136 Millionen Euro gibt man für's Personal aus. 149 Stellen sind im Amt eigens dafür geschaffen, um »sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten« aufzudecken und zu unterbinden.

Der ohnehin wegen seiner Unfähigkeit bei der Abwehr von Neonazi-Terrorismus in Kritik geratene Geheimdienst erlebt gerade ein zusätzliches Debakel, »Handy-Gate« genannt. Wie kann es sein, dass Attacken auf die Kommunikation der politisch wohl wichtigsten Person im Staate so unentdeckt blieben? Zumal die deutschen Dienste im Bereich der klassischen Spionageabwehr »sehr gut aufgestellt sind...


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