Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Banken dürfen nicht auf Vorlage eines Erbscheins bestehen
Zu einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs
Wenn Erben über Konten von verstorbenen Angehörigen verfügen wollen, dürfen Banken nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2013 nicht mehr von vorn herein auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/837479.banken-duerfen-nicht-auf-vorlage-eines-erbscheins-bestehen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.