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Banken dürfen nicht auf Vorlage eines Erbscheins bestehen

Zu einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs

Wenn Erben über Konten von verstorbenen Angehörigen verfügen wollen, dürfen Banken nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2013 nicht mehr von vorn herein auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/837479.banken-duerfen-nicht-auf-vorlage-eines-erbscheins-bestehen.html

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