Ab 1. Januar droht Bußgeld

Legionellentest

Sind Eigentümergemeinschaften laut Trinkwasserverordnung zum Legionellentest verpflichtet, muss die erste Untersuchung bis zum Jahresende durchgeführt sein, sonst drohen Eigentümern und Verwaltern Bußen bis 25 000 Euro.

Die Frist wurde bis 31. Dezember 2013 verlängert. Außerdem ist die Pflichtuntersuchung nur alle drei Jahre fällig, nicht jährlich, wie zunächst vorgeschrieben. Darauf weist wohnen im eigentum hin.

Die Verordnung schreibt Legionellenuntersuchungen in vermieteten Häusern mit einer Warmwasseranlage von mehr als 400 Litern vor sow...


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