Unter 24 Stunden im Krankenhaus

Bundessozialgericht

Ein Krankenhaus kann in besonderen Fällen auch dann den höheren Satz für eine vollstationäre Behandlung verlangen, wenn der Patient bereits innerhalb eines Tages die Klinik verlässt. Krankenkassen dürfen bei einem Aufenthalt von unter 24 Stunden nicht pauschal von einer ambulanten Therapie ausgehen und die Vergütung kürzen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 19. September 2013 (Az. B 3 KR 34/12 R).

Hintergrund des Rechtsstreits war die Behandlung einer Kassenpatientin in den Asklepios Kliniken Hamburg. Die Frau wurde als Notfall im März 2010 vollstationär aufgenommen. Doch statt des geplanten zweitägigen Krankenhausaufenthaltes konnte sie bereits nach knapp 16 Stunden die Klinik verlassen.

Das Krankenhaus stel...


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