Welche Ansprüche haben Geschädigte?

Die Folgen des Orkans »Christian«

Mit 170 km/h und mehr tobte zu Wochenbeginn der Orkan »Christian« auch über Weite Teile Norddeutschlands. Die Folgen: etliche Tote, erhebliche Behinderungen im Bahnverkehr, der auf den Strecken Hamburg - Berlin und Berlin - Hannover teilweise zum Erliegen kam, sowie Flugausfälle in Hamburg und Düsseldorf und Schäden an Häusern und Gebäuden. Nachfolgend Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz bei Sturmschäden sowie zu Entschädigungsansprüchen der Reisenden im Bahn- und Flugverkehr.

Wer kommt für Sturmschäden am Haus auf?

Für Sturmschäden am Haus etwa durch umgestürzte Bäume oder vom Dach gewehte Ziegel kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Schäden am Hausrat, also etwa beschädigte Möbel, übernimmt die Hausratversicherung. Allerdings: Die Sturmschäden sind grundsätzlich erst ab einer Windstärke acht abgesichert, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 km/h entspricht. Ob dieser Wert erreicht wurde, prüft der Versicherer nach der Schadenmeldung. Die Gebäudeversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden auf, die durch Überschwemmungen entstehen. Dieses Risiko muss der Eigentümer mit einer Elementarschadendeckung absichern. Verbraucherschützer raten, so schnell wie möglich den Versicherer zu informieren und eine Schadensliste möglichst mit Fotos zu erstellen.

Wie ist die Sachlage bei Autoschäden durch einen umgestürzten Baum?

Bei Sch...


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