Das geänderte Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014

Steuertipp des BDL

Wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) jüngst berichtete, wurde das steuerliche Reisekostenrecht mit Wirkung ab 1. Januar 2014 reformiert. Dazu veröffentlichte der BDL die nachfolgend aufgeführten detaillierten Informationen.

Bei beruflich veranlassten Reisen können zukünftig folgende Aufwendungen steuermindernd angerechnet werden:

1. Fahrtkosten können zum Beispiel bei einem Pkw entweder

a) individuell anhand der tatsächlichen Kosten je gefahrenem Kilometer ermittelt werden (es sind die Anschaffungskosten, Leasingraten, Benzinbelege, Reparaturrechnungen usw. durch die in einem repräsentativen Zeitraum gefahrenen Kilometer zu teilen) oder

b) pauschal mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.

2. Verpflegungspauschalen (geändert) - es gelten folgende Pauschalen:

a) bei eintägigen Reisen ohne Übernachtung 12 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit;

b) bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung je 12 Euro für den An- und Abreisetag (ohne Zeiteinschränkung) je 24 Euro für Zwischentage.

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