Herbstzeit - Laubzeit

Nachbarrecht

Die Eigentümer zweier Grundstücke waren in Streit geraten. Grund war ein alter Lindenbaum mit großer Krone, der auf dem Grundstück eines Ehepaares stand, etwa zehn Meter entfernt von der Grundstücksgrenze ihrer Nachbarin.

Muss man eigentlich das Laub von Nachbars Grundstück hinnehmen? Grundsätzlich darf ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn einen angemessenen finanziellen Ausgleich verlangen, wenn die störenden Einwirkungen über das zumutbare Maß hinausgehen. Laub vom Nachbarn ist jedoch dann hinzunehmen, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht, entschied das Amtsgericht München am 26. Februar 2013 (Az. 114 C 31118/12), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Mehrmals im Jahr, so beschwerte sich die Nachbarin, sei das Grundstück durch Blüten, Samen, Blätter und Äste des Lindenbaums in einem Radius von mindestens 30 Metern bedeckt. Im Herbst bilde sich eine mehr als zehn Zentimeter dicke Schicht aus Blättern. Nicht nur der gepflegte Rasen und der Gemüsegarten seien bedeckt, sondern auch die Regenrinnen verstopft. Zudem bildeten sich auf d...


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