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Im Job privat telefoniert

Während privater Telefongespräche am Arbeitsplatz sind Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert.

Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt wies in einem am 25. September 2013 veröffentlichten Urteil (Az. L 3 U 33/13) die Klage eines Lagerarbeiters zurück. Der Mann wollte während der Arbeitszeit seine Frau mit dem Mobiltelefon anrufen und hatte wegen des Lärms und der schlechten Verbindung die Lagerhalle kurz verlassen. Auf dem Rückweg blieb er mit dem Bein an einer Laderampe hän...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/838081.im-job-privat-telefoniert.html

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