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Arbeitsuchende EU-Bürger haben darauf Anspruch

Hartz IV

EU-Bürgern ohne Arbeit, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, stehen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Oktober 2013 (Az. L 19 AS 129/13) Hartz-IV-Leistungen zu.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/838085.arbeitsuchende-eu-buerger-haben-darauf-anspruch.html

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