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Vermieter regeln «Hundeproblem»

Genehmigungspflicht und Verbote weit verbreitet

  • Lesedauer: 2 Min.

(ND). Während die Parteien Pro und Contra einer Verschärfung der Hundeverordnung diskutieren, regeln einige große Berliner Wohnungsbaugesellschaften das «Kampfhundeproblem» selbst. Manche haben eigene Verbotslisten aufgestellt, andere pochen auf die Genehmigungspflicht. Darauf machte das Tierheim Lankwitz aufmerksam.

«Vorreiter» dabei sei, erklärte Claudia Pfister vom Tierheim, die ^eSoBau, mit 60 000 Wohnungen im Berliner Norden einer der größten Vermieter. Diese Gesellschaft verbiete 13 Rassen analog der Brandenburger Liste, für über 50 Zentimeter große Tiere gelte in Hausfluren und Aufzügen Leinen- und Maulkorbzwang.

Gleich 14 Rassen und deren Mischlinge verbiete der Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin. Bei der Degewo gelte ein generelles Hundeverbot, nur in Einzelfälle würden Tiere bis zu 56 Zentimeter Schulterhöhe bei nachgewiesener artgerechter Haltung erlaubt. Genehmigungspflichtig sei die Hundehaltung bei der GSW, bei Stadt & Land sowie der Gehag, letztere diskutiere derzeit ein Verbot so genannter Kampfhunde. Bei der Wohnungsbaugesellschaft Marzahn unterliegen sowohl Hunde- als auch Katzenhaltung einer Genehmigung, generell verboten seien Hunde über 40 Zentimeter Schulterhöhe sowie sieben «Kampfhunderassen». Von einer Genehmigungspflicht mache auch die Howoge die Hundehaltung abhängig, Ver böte würden gegen auffällig gewordene Tiere ausgesprochen.

Juristisch sei es korrekt, dass Vermieter ihre eigenen «Spielregeln» aufstellen, so Claudia Pfister. Sie empfiehlt deswegen, sich vor Unterzeichnung eines Mietver träges über die Bedingungen der Tierhaltung zu informieren. Wer ein Verbot ignoriere, müsse damit rechnen, aus der Wohnung geklagt zu werden.

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