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Vermögen schriftlich festhalten

Das bei der Eheschließung bereits vorhandene Vermögen sollten Sie schriftlich festhalten (weitere Formvorschriften sind nicht erforderlich), denn diese Aufstellung erleichtert im Fall der Auflösung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung oderTod eines Ehegatten den Nachweis des bei jedem Ehegatten vorhandenen «Anfangsvermögens», mit dem er in die Ehe ging. Wird die Zugewinngemeinschaft beendet, w...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/847973.vermoegen-schriftlich-festhalten.html

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