Umstellung der Stromleitung von Freileitung auf Erdkabel rechtfertigt keine Mieterhöhung

Das Energieversorgungsunternehmen stellt die Stromversorgung von Freileitung auf Erdkabel um. Zwar wurde der Hausanschluss erneuert, aber es erfolgte keine Kapazitätserweiterung in den Wohnungen. Dennoch verlangt der Vermieter eine Modernisierungsumlage, weil es sich um eine Maßnahme handele, «die er nicht zu vertreten» habe. Dies berechtige zur Umlage. Gibt es vom Gesetzgeber verbindliche Kriterien, anhand derer man präzise entscheiden kann, ob es sich wirklich um eine umlagefähige Maßnahme handelt?

Dr. Eberhard J., Zeuthen

Unser Leser verweist auch auf den ND-Ratgeber Nr 355 in dem es zu einer ähnlichen Anfrage heißt: «Folgekosten für den Ersatz von Freileitungen rechtfertigen keine Modernisierungsumlage.»

Es bleibt dabei, derartige Umstellungskosten sind nicht mieterhöhungsfähig. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Hausanlagen dem allgemeinen Stand der Technik anzupassen. Dafür gibt es DIN- und VDE-Vorschriften, die aber n...


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