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Neuer Wirbel um «Krebsmaus»

Verfahren vor Europäischem Patentamt muss vermutlich wiederholt werden

  • Lesedauer: 2 Min.

Aufgrund von Umbesetzungen in der Einspruchsabteilung sei es dem Amt unmöglich geworden, den Schlussstrich unter eine Verhandlung zu setzen, die 1995 begonnen wurde und bis auf den heutigen Tag nicht entschieden wurde. Das berichtet die Initiative «Kein Patent auf Leben!» in München.

1992 war das Patent auf die Krebsmaus erteilt worden. Es war in Europa das erste Patent auf Säugetiere. Gegen das Patent wurden 17 separate Einsprüche eingereicht, die insgesamt einige hundert Or ganisationen und über tausend Einzelper sonen repräsentieren. Die Verhandlung der Einsprüche war im November 1995 nach vier Tagen ohne Ergebnis beendet worden. Eine Entscheidung wurde nie gefällt, obwohl seit März 1995 eine Grundsatzentscheidung gültig war, nach der keine Patente auf Pflanzen und Tiere mehr erteilt werden durften.

«Das Patentamt hat daraufgesetzt, dass dieser Skandal in Vergessenheit gerät. Erst nachdem wir den Präsidenten am 30. März 2000 aufgefordert haben, die Verhandlung endlich zu Ende zu führen, ist dem Amt aufgefallen, dass es den Fall gar nicht mehr entscheiden kann, weil die damalige Kammer inzwischen aufgelöst wurde. Eine der Prüferinnen ist inzwischen befördert worden und darf den Fall nicht mehr bearbeiten. Jetzt muss völlig neu verhandelt werden», sagte Ruth Tippe von «Kein Patent auf Leben!».

Die Organisation wurde nach eigenen Angaben durch einen anonymen Hinweis aus dem Europäischen Patentamt darauf aufmerksam gemacht, dass Mauscheleien zu befürchten sind.

Demnach versuchen derzeit die drei verbliebenen Prüfer um den Experten Direktor Gugerell doch noch eine Entscheidung zu fallen, obwohl dies nach einer eigenen Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes nicht mehr möglich ist.

«Der Skandal um die Krebsmaus ist in der Geschichte des Patentrechtes absolut einmalig. Da wird erst widerrechtlich ein Patent erteilt, dann die Verhandlung er öffnet und nie beendet, damit das Patent nicht zurückgenommen werden muss. Dann wird Jahre später eine neue Rechtsauslegung beschlossen, um Patente auf Tiere und Pflanzen nachträglich zu legalisieren. Und jetzt, wo das Patentamt ver künden möchte, dass die Einsprüche zurückgewiesen werden sollen, ist so viel Zeit verstrichen, dass die ursprüngliche Einspruchskammer gar nicht mehr existiert, die vor mehr als vier Jahren den Fall öffentlich verhandelt hatte», so Tippe.

Im Juni 1999 hatte das Amt eine neue Ausführungsordnung beschlossen, die sogar von Justizministerin Herta Däubler Gmelin für unzulässig bewertet worden war. Aufgrund dieser neuen Interpretation des Patentrechtes werden seit September 1999 wieder Patente aufpflanzen und Tiere erteilt. ND

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