um Köln muss überhöhte Gebühren zurückzahlen

Stadt subventionierte Privatisierungen mit dem Geld der Bürger

Von Werner Rügemer, Köln

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 13. Juni entschieden, dass die Stadtverwaltung Köln Müllgebühren in Millionenhöhe zu Unrecht von ihren Bürgern kassiert hat.

Bereits am 20. März 1998 hatte das Verwaltungsgericht Köln geurteilt: Die städtischen Müllgebühren für die Jahre 1994, 1995 und 1996 sind unzulässig hoch und rechtsungültig. Die Kölner Stadtverwaltung ging damals in Berufung. Nach über zwei Jahren hat das Oberverwaltungsgericht in Münster endlich entschieden: Die Berufung wird abgewiesen. Die Stadt Köln muss die zu viel gezahlten Gebühren zurückzahlen.

Geklagt hatten vor allem Mitglieder der Kölner »Bürgerinitiative Müllvermeidung statt Müllverbrennung« (KIMM). Der Haus- und Grundbesitzerverein hatte sich angeschlossen. Die Kläger brachten drei Klagegründe vor. Erstens: Die damals neu eingeführte Biotonne wird von der Stadt nicht gesondert berechnet, sondern auf die allgemei...


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