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Fremde Briefe nicht wegwerfen

Wer in seinem Briefkasten fremde Post findet und wegwirft, kann sich wegen Sachbeschädigung an fremdem Eigentum strafbar machen. Dies teilte das R+V-Infocenter mit. Öffnet man außerdem vorsätzlich diese Post, bedeute dies einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis. Da gerade während der Urlaubszeit Sendungen häufiger im falschen Briefkasten landen, raten die Versicherungsexperten, falsch adressierte P...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/867403.fremde-briefe-nicht-wegwerfen.html

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