Auch ein Bett zählt: Mit dem Darlehen kann man sich in ein Seniorenheim einkaufen

Das Ehepaar Richter wollte ursprünglich einmal bauen und spart deshalb seit Jahren in einen Bausparvertrag. Inzwischen sind beide Partner aus beruflichen Gründen sehr viel unterwegs, und Bauen ist für sie nicht mehr das Thema. Wichtiger ist ihnen, dass die betagte und mittlerweile etwas gebrechliche Mutter von Frau Richter in einem Altenheim gut unterkommt. Für den Kauf einer kompletten Wohnung in einer Seniorenresidenz reichen die Mittel aber nicht aus. Richters wollen stattdessen mit ihrem Bauspardarlehen einen Heimplatz für ihre Mutter finanzieren. »Das ist laut Bausparkassengesetz grundsätzlich möglich«, informiert Stefan Jokl vom Verband der Privaten Bausparkassen. »Allerdings muss im Vertrag über den Heimeinkauf die Möglichkeit der Dauernutzung des Wohnraums festgeschrieben sein. Dann wird ein wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck erfüllt - was auch für den Erwerb sonstiger Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum in Altenwohnheimen, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen gilt.« Denn, so der Verband, ein Bauspardarlehen wird nur gewährt, wenn ein solcher Zweck vorliegt. Diese Bedingung ist auch dann erfüllt, wenn Richters Mutter ein eigenes Zimmer im Seniorenheim bezieht. Selbst wenn sie »nur« einen Bettenplatz in einem Zimmer mit mehreren Bewohnern einnimmt - in der Regel wird das dann in einem Pflegeheim sein - wird der vorgegebene Verwendungszweck erfüllt. Der Bezug einer kompletten Wohnung in einer solchen Einrichtung ist also für den Einsatz des Bauspardarlehens nicht zwingend erforderlich. Richters müssen zunächst einmal ihren Bausparvertrag auf die Mutter übertragen. Was in der Regel unter Verwandten ersten Grades problemlos möglich ist. Wenn sie dann ein geeignetes Domizil für die alte Dame gefunden haben, kann alles Weitere mit der Bausparkasse in Angriff genommen werden. Doch das Ehepaar will für die Mutter nicht nur ein sicheres Dach überm Kopf, sondern auch eine optimale Betreuung. Hierzu stellt der Verband allerdings klar, dass für Dienstleistungen in einem Heim nur das Sparguthaben aus einem Bausparvertrag verwendet werden kann. Ein Darlehen kommt dafür nicht infrage. Denn Pflege u...

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