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Euro und Notarverträge
Herr und Frau N haben ein Haus gekauft. Da sie zum 1. Dezember 2001 einziehen wollen, soll der Kaufpreis bis zu diesem Zeitpunkt auf ein Notaranderkonto eingezahlt werden. Die Auszahlung an den Verkäufer wird dann voraussichtlich im Jahr 2002 erfolgen. Für den Kaufpreis haben sie einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen, der durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch gesichert werden soll. Die Eheleute N. fragen sich nun, welche Auswirkungen die Euro- Einführung zum 01. Januar 2002 auf den Kaufvertrag, den Kreditvertrag und die Grundbucheintragungen hat.
Bei der Einführung des Euro wird die deutsche Währung nach festen Umrechnungsregeln durch die Euro-Währung ersetzt. Anders als bei Währungsreformen sind mit der Einführung des Euro keine unterschiedlichen Umstellungssätze verbunden. Alle Geldbeträge werden mit ein und dem selben Faktor umgerechnet. Damit wird sichergestellt, dass sich die Kaufkraft des Geldes nicht ändert.
Das bedeutet, dass bestehende Verträge durch die Umstellung auf den Euro nicht berührt oder verändert werden. Der abgeschlossene Grundstückskaufvertrag behält also seine Gültigkeit. Das Notaranderkonto wird - wie alle Bankkonten - spätestens zum 1. Januar 2002 von der Bank auf Euro umgestellt, und zwar nach dem amtlich festgelegten Umrechnungskurs. Der Notar nimmt die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer in Euro vor, ohne dass sich die Eheleute N. darum kümmern müssen.
Ebenso bleibt der Darlehensvertrag mit der Sparkasse unverändert bestehen, und der vereinbarte Zinssatz gilt fort. Die monatlichen Raten, die die Eheleute N. an die Sparkasse zu zahlen haben, werden von dieser im neuen Jahr auf Euro umgestellt. Bei Daueraufträgen oder im Lastschriftverfahren brauchen sich die Eheleute um die Umstellung nicht zu kümmern.
Auch hinsichtlich der im Grundbuch einzutragenden Grundschuld besteht kein Handlungsbedarf: Wird die Eintragung vom Grundbuchamt erst im Jahr 2002 vorgenommen, so erfolgt sie ohne weiteres in Euro nach dem amtlichen Umrechnungskurs. Wird der Eintragungsantrag dagegen noch im Jahr 2001 vollzogen, so wird der DM-Betrag in das Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung in DM bleibt auch nach 2002 bestehen, ebenso wie sich in den Grundbüchern heute noch Eintragungen in Mark der DDR, Reichs- oder Goldmark finden.
Die Eintragung wird in Euro umgestellt, wenn einer der Beteiligten dies (kostenpflichtig) beantragt; das Grundbuchamt kann auch von sich aus die DM-Beträge (kostenfrei) durch Euro ersetzen.
Die Notarkammern empfehlen:
1. Lassen Sie sich durch die Umstellung auf den Euro nicht verunsichern. Verträge behalten ihre Gültigkeit.
2. Grundbucheintragungen bleiben auch in DM wirksam und müssen nicht berichtigt werden.
3. Kreditverträge, Grundschuldbestellungen oder Grundstückskaufverträge, die voraussichtlich über den Jahreswechsel hinaus abgewickelt werden, sollten bereits heute in Euro abgeschlossen we...
Bei der Einführung des Euro wird die deutsche Währung nach festen Umrechnungsregeln durch die Euro-Währung ersetzt. Anders als bei Währungsreformen sind mit der Einführung des Euro keine unterschiedlichen Umstellungssätze verbunden. Alle Geldbeträge werden mit ein und dem selben Faktor umgerechnet. Damit wird sichergestellt, dass sich die Kaufkraft des Geldes nicht ändert.
Das bedeutet, dass bestehende Verträge durch die Umstellung auf den Euro nicht berührt oder verändert werden. Der abgeschlossene Grundstückskaufvertrag behält also seine Gültigkeit. Das Notaranderkonto wird - wie alle Bankkonten - spätestens zum 1. Januar 2002 von der Bank auf Euro umgestellt, und zwar nach dem amtlich festgelegten Umrechnungskurs. Der Notar nimmt die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer in Euro vor, ohne dass sich die Eheleute N. darum kümmern müssen.
Ebenso bleibt der Darlehensvertrag mit der Sparkasse unverändert bestehen, und der vereinbarte Zinssatz gilt fort. Die monatlichen Raten, die die Eheleute N. an die Sparkasse zu zahlen haben, werden von dieser im neuen Jahr auf Euro umgestellt. Bei Daueraufträgen oder im Lastschriftverfahren brauchen sich die Eheleute um die Umstellung nicht zu kümmern.
Auch hinsichtlich der im Grundbuch einzutragenden Grundschuld besteht kein Handlungsbedarf: Wird die Eintragung vom Grundbuchamt erst im Jahr 2002 vorgenommen, so erfolgt sie ohne weiteres in Euro nach dem amtlichen Umrechnungskurs. Wird der Eintragungsantrag dagegen noch im Jahr 2001 vollzogen, so wird der DM-Betrag in das Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung in DM bleibt auch nach 2002 bestehen, ebenso wie sich in den Grundbüchern heute noch Eintragungen in Mark der DDR, Reichs- oder Goldmark finden.
Die Eintragung wird in Euro umgestellt, wenn einer der Beteiligten dies (kostenpflichtig) beantragt; das Grundbuchamt kann auch von sich aus die DM-Beträge (kostenfrei) durch Euro ersetzen.
Die Notarkammern empfehlen:
1. Lassen Sie sich durch die Umstellung auf den Euro nicht verunsichern. Verträge behalten ihre Gültigkeit.
2. Grundbucheintragungen bleiben auch in DM wirksam und müssen nicht berichtigt werden.
3. Kreditverträge, Grundschuldbestellungen oder Grundstückskaufverträge, die voraussichtlich über den Jahreswechsel hinaus abgewickelt werden, sollten bereits heute in Euro abgeschlossen we...
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