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»Schockanrufer« muss für Jahre ins Gefängnis
Bundesgerichtshof bestätigte Urteil weitgehend
Karlsruhe/Hildesheim (ddp/ND). Der »Schockanrufer von Holzminden« muss wegen Mordes mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss den Schuldspruch des Landgerichts Hildesheim vom 15. Dezember 1999 Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 51-jährige Busfahrer eine Rentnerin per Telefon in den Tod get...
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