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Der Zwei-Drittel-Beamte soll nicht erlaubt sein
Oberverwaltungsgericht entschied im Prinzip gegen eine Lehrerin, die eine volle Stelle möchte
Lehrer dürfen Teilzeit arbeiten, auch wenn sie Beamte sind - das ist klar. Die Betroffenen müssen dazu einen Antrag stellen. Aber darf das Land Brandenburg Lehrer gleich von vornherein zu Teilzeitbeamten ernennen, wie das seit Ende der 1990er Jahre geschieht? Diese Frage bleibt auch nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg letztlich offen.
Zwar bestätigte das Gericht am Freitag in einem Urteil, dass der Status Teilzeitbeamter gesetzlich nicht vorgesehen ist. Die Richter ließen aber die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Verhandelt wurde am Freitag der Fall der Pädagogin Sabine Krahl. Die 1954 Geborene machte in den Jahren 1970 bis 1974 eine Ausbildung zur Unterstufenlehrerin für die Fächer Deutsch, Mathematik und Musik am Institut für Lehrerbildung in Rosenhain. Seit 1991 unterrichtete sie als Angestellte des Landes Brandenburg, durfte aber nur 60 Prozent der üblichen Zeit arbeiten.
Während Grundschullehrer in der Bundesrepublik an den Universitäten herangezogen werden, absolvierten Unterstufenlehrer zu DDR-Zeiten nur ein Fachschulstudium. Die im Einigungsvertrag eingeräumte Möglichkeit, auch die Lehrer mit DDR-Abschluss zu verbeamten, lief 1996 aus. 1998 beschloss der Potsdamer Landtag ein Gesetz, das die Verbeamtung wieder zuließ. Im selben Jahr erhielt Sabine Krahl vom Schulamt Cottbus ihre Ernennungsurkunde. Wieder bekam Krahl keine volle, sondern diesmal nur eine Zwei-Drittel-Stelle.
Als im Jahre 2002 ein Urteil gegen Teilzeit-Verbeamtung in Hessen erging, sah Krahl eine Chance für sich. Sie versucht seitdem, mit juristischen Mitteln an eine Vollzeitbeschäftigung heranzukommen. Doch das Verwaltungsgericht Cottbus entschied, dass der Wechsel zur Vollzeit-Beamtin schon deswegen nicht in Frage komme, weil sie noch gar nicht Beamte sei. Die entsprechende Urkunde sei wegen der fehlenden Rechtsgrundlage unwirksam. Dieser Ansicht schloss sich das Oberverwaltungsgericht nun an.
Mit dieser Entscheidung sind beide Seiten unzufrieden. Bereits vor der Urteilsverkündung hatte Krahls Anwalt Thomas Becker angekündigt, seine Mandantin werde vor das Bundesverwaltungsgericht und möglicherweise sogar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn ihr Wunsch nicht in vollem Umfang erfüllt werde.
Auf der anderen Seite ist das Potsdamer Bildungsministerium nicht damit einverstanden, dass die Teilzeit-Verbeamtung vor Gericht nicht besteht. Der Jurist Prof. Ulrich Battis räumte ein: Als das Landesbeamtengesetz 1998 abgesegnet wurde, habe man zwar das Risiko gesehen, in puncto Teilzeit juristische Schwierigkeiten zu bekommen, dass aber ein Gericht den Beamtenstatus an sich anzweifeln würde, auf diese Idee sei niemand verfallen. Battis beharrte auf seiner Rechtsauffassung und äußerte schon vor dem Richterspruch: »Deshalb werden wir gewinnen. Wenn nicht hier, dann beim nächsten Mal.«
Wenn die Teilzeit-Verbeamtung fällt, muss das Land Brandenburg rund 200 Millionen Euro Beiträge für Renten- und Sozialversicherung nachzahlen. Immerhin sind seit 1998 etwa 8000 Lehrer zu Teilzeitbeamten ernannt worden - 6800 von ihnen befinden sich derzeit noch im Schuldienst.
»Das Urteil ist nicht rechtskräftig, darum hat es auch keine unmittelbaren Konsequenzen«, erklärte Thomas Hainz, Sprecher des Bildungsministeriums. Minister Holger Rupprecht (SPD) versicherte bereits im vorigen Jahr, dass sich die betroffenen Lehrer keine Sorgen machen müssen. 2008 erhalte jeder von ihnen, der es wünsche, eine volle Stelle. So sei es vorgesehen.
Das Urteil sei eine »schallende Ohrfeige« für die Regierung und eine »Katastrophe für Lehrkräfte«, kommentierte der stellvertretende Landesvorsitzende der Linkspartei, Harald Petzold. Er ...
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