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Ist der Begriff »Gesamtmiete« in einem Mieterhöhungsschreiben korrekt?

In einem Mieterhöhungsverlangen zur Erhöhung der Grundmiete teilt der Vermieter mit, wie hoch künftig die Gesamtmiete ausfallen wird. Die Betriebskosten sind doch aber nur von der Wohnfläche und nicht vom Preis der Quadratmeter-Miete abhängig. Was ist richtig? Hubert M., Bernau Es ist richtig, dass die Umlage von Betriebskosten nach dem Anteil des Mieters an der Wohnfläche umgelegt wird. In dem Mi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/88005.ist-der-begriff-gesamtmiete-in-einem-mieterhoehungsschreiben-korrekt.html

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