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Recht für Arme nur auf Pump?

Drei Länder wollen Prozesskostenhilfe begrenzen und erschweren

Ein »Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz« war diese Woche Thema im Bundesrat. Die Länder erhoffen sich davon »wesentliche Einsparungen«. Doch für Arme wird es künftig noch schwieriger, Recht zu bekommen.

Selbst die Antragsteller Niedersachsen und Baden-Württemberg, beide von CDU/FDP-Koalitionen regiert, räumen im Vorspruch ihres Gesetzentwurfs ein, dass der Staat mit der Prozesskostenhilfe »seine verfassungsrechtliche Verpflichtung (erfüllt), bedürftigen Parteien den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen«. Denn der kommt Rechtssuchende selbst dort teuer, wo - bisher noch - keine Gerichtsgebühren ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/90001.recht-fuer-arme-nur-auf-pump.html

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