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Vorgelagerter Staatsschutz
Staatliche Neugier nach e-mails und SMS - Netzbetreiber sollen Kosten tragen Telekommunikation
Berlin (ND-Heilig). Demnächst sollen Geheimdienstler und polizeiliche Ermittler nicht nur mehr Telefongespräche abhören, sondern auch e-mails und SMS - also Handy-Kurzmitteilungen - mitlesen können. Auf Kosten der Betreiber. Die Durchlöcherung des Fernmeldegeheimnisses ist mit dem Paragraphen 88 des Telekommunikationsgesetzes gegeben. Es war von der Bundesregierung im Mai 2000 beschlossen worden u...
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