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Vorgelagerter Staatsschutz

Staatliche Neugier nach e-mails und SMS - Netzbetreiber sollen Kosten tragen Telekommunikation

Berlin (ND-Heilig). Demnächst sollen Geheimdienstler und polizeiliche Ermittler nicht nur mehr Telefongespräche abhören, sondern auch e-mails und SMS - also Handy-Kurzmitteilungen - mitlesen können. Auf Kosten der Betreiber. Die Durchlöcherung des Fernmeldegeheimnisses ist mit dem Paragraphen 88 des Telekommunikationsgesetzes gegeben. Es war von der Bundesregierung im Mai 2000 beschlossen worden u...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/901549.vorgelagerter-staatsschutz.html

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