Zusatzvereinbarung zum Pachtvertrag?

Unser Leser Dieter M. aus dem märkischen Strausberg ist Nutzer eines Wochenendgrundstücks in einer Gartenanlage entsprechend dem Schuldrechtsa n passu ngsgesetz. Der Grundeigentümer hat fünf der acht Pächter zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung überredet, die Letztere in wesentlichen Punkten schlechter stellt. Beispielsweise ist darin festgeschrieben, dass die Pachtzeit - entgegen dem genannten Gesetz - vorzeitig am 31. Dezember 2003 endet. Danach «verfällt das gesamte verwertbare Eigentum der Pächter bezüglich ihres nicht mobilen Eigentums auf ihrem Garten an den Grundstückseigentümer. Wertersatzansprüche der Nutzer gegenüber dem Verpächter werden ausdrücklich ausgeschlossen», heißt es in der Vereinbarung. Und dies, obwohl das Schuldrechtsanpassungsgesetz einen viel längeren Zeitrahmen bis zum endgültigen Übergang zum BGB- Recht abgesteckt hat.

Der Leser fragt nun: Ist eine Zusatzvereinbarung rechtens? Was muss sie beinhalten? Soll ...


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