Strafbefehl gegen Jens Bauer

Magdeburger NPD-Vorsitzender wegen Volksverhetzung verurteilt

  • Peter Sonntag
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.
Das öffentliche Interesse war groß, der Gerichtssaal gerammelt voll. Beim Amtsgericht im sachsen-anhaltischen Oschersleben fand am Donnerstag der Prozess gegen den Magdeburger NPD-Vorsitzenden Jens Bauer statt. Der Angeklagte war jedoch nicht zur Verhandlung erschienen. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung und übler Nachrede erlassen. Neben den Gerichtskosten muss er 60 Tagessätze à 15 Euro bezahlen, wenn er keine Rechtsmittel einlegt. Auf der Website der NPD war Anfang April ein Text mit rassistischen Äußerungen zum Tod Oury Jallohs im Dessauer Polizeigewahrsam zu lesen. Bauer zeichnete für den Text verantwortlich. Oury Jalloh, ein Flüchtling aus Sierra Leone, war an Händen und Füßen an die Wand gefesselt 2005 in der Zelle verbrannt, weil eine Matratze aus ungeklärten Gründen in Brand geraten war und seine Hilferufe nicht beachtet wurden. Bei der NPD war in Bezug auf Entschädigungsforderungen der Angehörigen zu lesen: »Man darf gespannt sein, wie hoch die Damen und Herren den heutigen Preis für einen Neger taxieren.« Deshalb hatte Mouctar Bah, ein enger Freund Jallohs und Begründer der »Initiative im Gedenken an Oury Jalloh« geklagt. Im Vorfeld des Prozesses gab es Kritik von der Initiative, weil eine Nebenklage erst nach einer Beschwerde eines Anwaltes zugelassen worden war. Der Vorsitzende Richter S. Overdick stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu und erließ den Strafbefehl. Er widersprach damit den Verteidigern des Klägers und Nebenklägers, die eine neue Hauptverhandlung gefordert hatten. Tahir Della zeigte sich unzufrieden mit dem Ausgang: »Es ist zwar ein Teilerfolg, aber es ging auch darum, den Komplex öffentlich vor Gericht zu erörtern.« Die Anwältin von Mouctar Bah nannte den Richterspruch »sehr milde«. Sie kritisierte vor Gericht, dass weder Bauer noch sein Anwalt gekommen seien, deute auf ein »abgekartetes Spiel« hin. Overdick meint dagegen: »Es ist ein schnelles und deutliches Zeichen gesetzt worden.« Der Prozess sei noch nicht zu Ende, weil Bauer nun »unter Zugzwang sei« und auf den Strafbefehl reagieren müsse. Dietmar Beddies, Direktor des Amtsgerichtes, sieht das ähnlich: »Wir haben hier die rassistischen Äußerungen, und die sind Gegenstand der Verhandlung.« Man müsse diesem Menschen nicht auch noch hinterher laufen. Zu dem Prozess waren neben Medienvertretern auch zahlreiche MigrantInnen, Flüchtlinge und UnterstützerInnen aus Berlin, Dessau und Hamburg angereist. Während der Verhandlung kam es neben dem Gericht zu einem Gerangel um Transparente, bei dem sich ein Beamter der Magdeburger Bereitschaftspolizei auf krude Art und Weise geäußert haben soll. Kundgebungsteilnehmer berichteten, dass er auf die Frage, warum er »so voller Hass sei, wo doch in diesem Land sechs Millionen Menschen ermordet worden seien«, gesagt haben soll: »So viele waren das nicht.« Wenig später soll der Beamte zu einer Teilnehmerin gesagt haben: »Ich bin ein echter Deutscher.« Matthias Tschupke, Zugführer der Einheit, sagte dazu, dass er es nicht für möglich halte, dass diese Äußerungen gefallen seien. »Wenn wir das aber feststellen, dann wird es auch verfolgt werden.« Gegen einen Kundgebungsteilnehmer werde zudem wegen Beleidigung ermittelt, weil er den genannten Beamten als »Nazi« bezeichnet haben soll. Zurück in der Hauptstadt wurde der Bus der Berliner Prozessbeobachter von der Polizei umstellt und alle »hellhäutigen« Insassen kontrolliert, gefilmt und fotografiert. Die Berliner Polizei sei...

Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.