• Thema Nürnberger Prozesse

Die blutige Mitschuld des Kapitals

Die Geheimdienstanlaysen der Gruppe von Franz L. Neumann und der Umgang mit NS-Tätern nach 1945

  • Rolf Badstübner
  • Lesedauer: 11 Min.
Anfang 1943 trat eine Gruppe deutscher Emigranten, die bisher an Horkheimers Institut für Sozialwissenschaften in New York gearbeitet hatten und dort aus finanziellen Zwängen ausscheiden mussten, in die Forschungs- und Analyse-Abteilung des amerikanischen Geheimdienstes OSS ein, darunter der Gewerkschaftsjurist und Politologe Franz Leopold Neumann, der Staatsrechtler Otto Kirchheimer und der Philosoph Herbert Marcuse. Ihre Arbeit wurde davon bestimmt, dass es im Krieg gegen Nazideutschland nicht schlechthin um den Sieg ging, sondern darum, Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation zu besetzen und mittels eines Besatzungsregimes Maßnahmen zur vollständigen Vernichtung und Beseitigung von Nationalsozialismus und deutschem Militarismus einschließlich ihrer gesellschaftlichen Grundlagen durchzuführen, Nazi- und Kriegsverbrecher zu bestrafen, den Einfluss nazistisch belasteter Eliten zu beseitigen oder zumindest zurückzudrängen, Deutschland zu demokratisieren, das deutsche Volk umzuerziehen und mit alldem insgesamt dauerhafte Friedensgarantien zu schaffen. Welche Dimension die dabei zu bewältigenden Aufgaben annehmen und wie weitgehend die durchzuführenden Maßnahmen gehen mussten, hing in hohem Maße von Analysen und Einschätzungen hinsichtlich Nationalsozialismus und nazistisches Deutschland ab.
Genau dazu konnte die Neumann-Gruppe fundierte Ausarbeitungen anbieten, vor allem natürlich Franz Neumann mit seinem grandiosem Werk »Behemoth«, das Anfang 1942 in der ersten Auflage erschienen war, eine überarbeitete folgte 1944. Das Buch mit dem hebräischen Ausdruck Behemoth für Landungeheuer trug den Untertitel »Struktur und Praxis des Nationalsozialismus« und war m. E. die erste und für lange Zeit beste, außerordentlich differenzierte sozialwissenschaftlich fundierte marxistische Analyse des Nationalsozialismus, mit einem gegenüber der Dimitroff-Definition erweiterten Blickwinkel.
Um die im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise sich verschärfende Produktion- und Reproduktionskrise des Monopolkapitalismus zu überwinden und die Voraussetzungen für eine imperialistische, letztlich kriegerische Expansion als Hauptweg langfristiger Problemlösungen zu schaffen, bedurfte es nach Auffassung herrschender Kreise der Beseitigung der Weimarer Demokratie, der Zerschlagung der organisierten Arbeiterbewegung und der Schaffung einer neuen ökonomischen, sozialen, politischen und militärischen Organisation, eines diktatorischen Systems. Dafür waren monopolistische Wirtschaft, Wehrmacht und Staatsbürokratie bereit, mit dem Nationalsozialismus zu kooperieren, und dies wiederum bildete die entscheidende Bedingung für die Errichtung und für die Aufrechterhaltung der politischen Herrschaft des Nationalsozialismus. Neumann charakterisierte das Herrschaftssystem als ein in sich um Macht konkurrierendes Herrschaftskartell von Partei, Monopolkapital, Militär und Staatsbürokratie als Hauptsäulen, um die sich noch weitere Elitenkohorten gruppierten, wobei dem charismatischen Führer eine entscheidende Rolle zufiel.

Faschismusanalyse
Sicher ließen sich auch unschwer einige Unschärfen und Desiderata feststellen, die erst durch spätere Forschungen aufgehellt wurden, aber das minderte in keiner Weise die prinzipielle Richtigkeit und damalige richtungweisende Aussagekraft der Neumannschen Faschismusanalyse, ihre konzeptionelle Bedeutung für die Formulierung der US-Deutschlandpolitik der Roosevelt-Administration, von Besatzungsrichtlinien und nicht zuletzt für die Formulierung der im Nürnberger Prozess anzuwendenden Vorgehensweise und Rechtsprinzipien. Ihr Einfluss geht über das weit hinaus, was unmittelbar an Studien mit Neumanns Namen verbunden war, da er der unbestritten führende Kopf eines großen Wissenschaftlerteams war, das insgesamt Leitgedanken von »Behemoth« und anderer seiner Arbeiten bzw. damit kongenialen Arbeiten anderer rezipiert hatte. Dieser Einfluss blieb außerdem nicht auf die Planungsgruppen des Geheimdienstes beschränkt, sondern erfasste auch diejenigen des Kriegsministeriums und reichte über Linksintellektuelle, linksliberale New Dealer bis in Teile der amerikanischen Herrschaftseliten hinein.

Grundkonsens
Für Franz Neumann war die optimale und eigentlich als notwendig angesehene Option die unmittelbare Überwindung des Nationalsozialismus durch eine antikapitalistische, prosozialistische Alternative. Die Entwicklung in diese Richtung voranzubringen war möglich, wenn die aus Neumanns Analyse der Herrschaftsstruktur und Praxis des Nationalsozialismus zu ziehenden Folgerungen mit großer Konsequenz gezogen und entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden. Ersteres gelang in vielen US-amerikanischen Planungspapieren, den ausgearbeiteten Handbüchern und Direktiven, insbesondere der Direktive JCS 1067/8 vom Mai 1945, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, in einem hohem Maße. Hier ordnete sich auch der bedeutsame Bericht des Kilgore-Ausschusses des amerikanischen Repräsentantenhauses vom März 1945 über die Verantwortlichkeit und Mitschuld von 42 namentlich benannten deutsche Großindustriellen ein. In einer Druckschrift des US-Kriegsministeriums ebenfalls vom März 1945 wurden sogar 1800 Konzern- und Bankherren als Nazi- und Kriegsverbrecher aufgelistet, die es zu entfernen und zu bestrafen galt. Dass die amerikanische Militärregierung den Kilgore- Bericht am 12. Oktober 1945 auszugsweise in der für die deutsche Bevölkerung herausgegebenen Allgemeinen Zeitung abdrucken ließ, konnte und musste als politische Absichtserklärung interpretiert werden. Die US-Besatzungsoffiziere in Deutschland erhielten im Mai 1945 als Handlungsorientierung einen antinazistischen Leitfaden, zu dem der eher konservative politische Berater Eisenhowers, Robert Murphy, folgende Erläuterung gab: »C. Als eine allgemeine Regel gilt, Industrielle, Großgeschäftsleute und große Grundeigentümer müssen als verdächtig angesehen werden; alle diese Gruppen haben entweder den Nazismus, den Militarismus oder den deutschen Nationalismus unterstützt, nicht erst seit 1933, sondern lange vorher. Es gibt sicher individuelle Ausnahmen ...«
Es war schon bemerkens- und hervorhebenswert, wie weitgehend sich klassenmäßig fundierte oder gesellschaftspolitisch ausgelegte Sichtweisen auf Nationalsozialismus und preußisch-deutschen Militarismus in den herrschenden Kreisen der USA unter der Roosevelt-Administration durchgesetzt hatten. Das bekräftigte 1983 rückblickend der linksliberale Rechts- und Staatswissenschaftler John Herz, der zur Neumann-Gruppe gehört hatte, in einem Interview, in dem er - die übliche Unterscheidung zwischen zwei Linien in der amerikanischen Deutschlandpolitik kritisierend - demgegenüber hervorhob: »Vernachlässigt wird, gerade auch von der deutschen Forschung, eine dritte Richtung, die dazwischen lag und die vielleicht sogar damals die vorherrschende war - bei den Emigranten ohnehin, aber eben auch in den amerikanischen Regie-rungsstellen. Sie ... glaubte an die Möglichkeit, ein demokratisches Deutschland jenseits von Agrarisierung, aber auch jenseits des westlichen Kapitalismus schaffen zu können - ein Deutschland mit einer demokratischen Verfassung, die alle Optionen vorläufig offen lassen würde.« Nur, wenn man vom Vorherrschen dieser dritten Richtung ausgeht, kann man die Beschlüsse der Anti-Hitler-Koalition richtig interpretieren und überhaupt verstehen, wie es mit der Sowjetunion zu einer Art gesellschaftspolitischen Grundkonsens über die Besetzungsziele kommen konnte.

Herrschaftskartell
Allerdings stellte der plötzliche Tod Roosevelts vieles in Frage und Truman setzte den Roosevelt-Kurs, auf den er vertraglich festgelegt war, keineswegs konsequent fort - ganz im Gegenteil: Er und andere teilten das Deutschlandbild der Planungsstäbe nur bedingt. In den erbittert geführten Kriegshandlungen hielt sich lange Zeit die Auffassung, mehrere zehntausend deutsche Hauptkriegsverbrecher einfach ohne Gerichtsprozess zu erschießen, wie es Churchill noch auf der Konferenz von Jalta zur Debatte gestellt hatte. Doch im Interesse einer dauerhaften internationalen Friedensordnung und gesicherter völkerrechtlicher Grundlagen war es sehr wichtig, die Ahndung der Nazi- und Kriegsverbrechen auf eine rechtsstaatliche und völkerrechtliche Grundlage zu stellen und damit zukunftsweisende Bausteine für eine neue völkerrechtliche Ordnung zu legen.
In »Behemoth« und anderen Arbeiten hatte Franz Neumann wichtige rechtskritische Erkenntnisse hinsichtlich des nazistischen Rechts- bzw. Unrechtssystems und der rechtlichen Prinzipien formuliert, die eine Ahndung der nazistischen Staatskriminalität, des nazistischen Angriffskrieges, von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermöglichten, für die es bisher keine einklagbaren Strafgesetze gab. Neumann war der erste Stabschef jener Einheit des OSS, die für die Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse gebildet wurde. Hier entstanden Vorschläge und Vorarbeiten für das Statut des Internationalen Militärgerichtshofes und für das Kontrollratsgesetz Nr.10 und wurden Dokumente für den amerikanischen Hauptankläger Robert H. Jackson aufbereitet. Zweifellos hatte die Neumann-Gruppe einen »erheblichen Anteil an der Entwicklung des konzeptionellen Gerüsts des Hauptkriegsverbrecher-Prozesses und der Nürnberger Nachfolgeprozesse«. Nicht nur die hauptverantwortlichen Naziführer, sondern das gesamte von Neuman charakterisierte Herrschaftskartell saß in Nürnberg und dann in den Nachfolgeprozessen durch jeweils signifikante Exponenten auf der Anklagebank.
»In den Nürnberger Nachfolgeprozessen», urteilt Joachim Perels, »wird, ohne dass man von einer direkten Rezeption des Behemoth und der Expertisen des OSS sprechen kann, die Herrschaftsanalyse Neumanns gleichsam praktisch wirksam.« Die Bedeutung dieser Prozesse, die von Prozessen flankiert wurden, die die anderen Besatzungsmächte durchführten, ging über den Einzelfall weit hinaus, denn sie zeigten die tiefen Verstrickungen großer Teile der deutschen Gesellschaft und ganzer Berufsgruppen in die verbrecherische Politik des »3. Reiches«, in die Rassenpolitik, die Arisierung, die materielle und geistige Kriegsvorbereitung, die Ausraubung anderer Länder, in Zwangsarbeit, Holocaust und den Massenmord. Mit der Aufdeckung dieser Sachverhalte und den Verurteilungen wurden wichtige Grundlagen gelegt und Ausgangspunkte für eine »radikale« Vergangenheitsbewältigung geschaffen. Mit dem Gesetz Nr. 10 ordnete der Kontrollrat am 20. Dezember 1945 die Inhaftierung und Bestrafung von Personen an, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hatten. Die ebenso wichtige wie umfassende Direktive Nr. 24 vom 12. Januar 1946, die zu Unrecht in der Geschichtsschreibung kaum Beachtung gefunden hat, legte - ganz im Sinne der von Neumann festgemachten Funktionseliten - Maßnahmen zur Säuberung des öffentlichen Lebens in Deutschland, leitender Stellungen in Wirtschaft (einschließlich privater Unternehmen), Politik und Kultur von Personen fest, die mit Nationalsozialismus und Militarismus und anderen reaktionären Traditionen in Verbindung zu bringen sind, oder die den alliierten Zielen feindlich gegenüber stehen, wobei nicht weniger als 99 Kategorien von Personen aufgelistet wurden. Obwohl übereinstimmend ausgehend von Kontrollratsgesetz Nr. 10 und den Direktiven Nr. 24 und dann Nr. 38 kam es bei der Entnazifizierung in den einzelnen Besatzungszonen zu unterschiedlichen Vorgehensweisen.
Hatte es anfangs den Anschein, als ob vor allem in der amerikanischen Besatzungszone mit einer umfassenden Fragebogenaktion und auch massenhaften Inhaftierungen von Nazis am rigorosesten vorgegangen wurde, so änderte sich dieser Eindruck schon bald deutlich. Die Entnazifizierung traf in den Westzonen zunächst nur, anfangs aber oft mit Härte, die Masse der »Kleinen«, da man die großen und schwierigen Fälle hinausschob, aber zunehmend gerieten die Verfahren zu »Reinwaschungsaktionen«. »Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen« wurde zum geflügelte Wort - und das nicht zu Unrecht. So wurde die Entnazifizierung diskreditiert und das hatte fatale Folgen. Die Entnazifizierung erwies sich als unzureichend und vor allem als nicht nachhaltig, denn seit 1948 setzte ein Prozess personeller Renazifizierung ein.

Elitenaustausch
Demgegenüber kann man, auch unter Berücksichtigung vieler Widersprüchlichkeiten und Problemzonen, in Bezug auf SBZ/DDR, wenn man es kurz auf den Punkt bringt, von einer nachhaltig erfolgten Entnazifizierung, die mit einem weitgehenden Elitenaustausch verbunden war, sprechen. Allerdings ist auch auf Problemzonen hinzuweisen, die mit Tendenzen von Sowjetisierung und Stalinismus zusammenhingen, auf das Wirken sowjetischer Militärtribunale, die sowjetisches Recht anwandten und drakonische Strafen - auch gegen viele Unschuldige und später Rehabilitierte - verhängten und es muss auch noch das Stichwort Waldheimer Prozesse fallen. Vereinzelt gab es auch in der DDR Fälle von nicht erkannten und bestraften Tätern. In SBZ/DDR erhielt die Bewältigung der nazistischen und preußisch-deutschen Vergangenheit auch dadurch Nachhaltigkeit, dass sie konsequenterweise bis zur Enteignung von Junkern und Großgrundbesitzern sowie Konzern- und Bankherren weitergeführt wurde, was die Schaffung neuer gesellschaftlicher Strukturen einschloss. Die Effektivität dieser Art von Entnazifizierung wurde noch dadurch wesentlich erhöht, dass große und gezielte Anstrengungen bei der geistigen Vergangenheitsbewältigung, der Verbreitung humanistischen, antifaschistischen und marxistischen Gedankenguts, auch durch rege Vortragstätigkeit und vor allem auch durch ein intensives Schulungs- und Bildungssystem in den Parteien, den Gewerkschaften, der FDJ und anderen Organisationen sowie in den Verwaltungen und Institutionen, volkseigenen Betrieben und Volkshochschulen befördert wurde und in dem sich auch antifaschistisches Denken und dementsprechende Haltungen ausprägten. Vor allem hatte der Antifaschismus einen festen Platz in den mit der Schulreform anvisierten humanistisch ausgerichteten Erziehungszielen. Der Antifaschismus, wenngleich ein oft etwas grobschlächtiger, wurde nicht nur »verordnet«, sondern vermittelt und auch angenommen, er prägte zunehmend das geistige Klima der Übergangsgesellschaft in der SBZ mit.
Anders in den Westzonen/BRD. Die antinazistische Umgestaltungspraxis, die anfangs auch in den Westzonen erheblich war, und zunächst auch unter Anwendung der Radbruchschen Formel einen flexiblen Umgang mit dem Rückwirkungsverbot bei der Verfolgung von NS-Tätern einschloss, erwies sich als nicht nachhaltig. Bodenreform- und Sozialisierungsbestrebungen, deren Erfolg lange als sichere Bank galten, scheiterten schließlich, nachdem erst blockiert, auf der ganzen Linie. Mit dem Kalten Krieg verabschiedeten sich die herrschenden Kreise der Westmächte vom »Potsdamer Zeitalter« und vollzogen einen Kurswechsel in ihrer Deutschland- und Besatzungspolitik, von dem vor allem die belasteten deutsche Eliten profitierten. Die Urteile fielen glimpflicher aus und frühzeitige Begnadigungen standen in Aussicht. Die belasteten Eliten avancierten zu neuen antikommunistischen und antisowjetischen Bündnispartnern. In dieser Beziehung konnte man sich ja voll auf sie verlassen. Im Umfeld der Entstehung der Bundesrepublik veränderte sich der Umgang mit den Tätern deutlich, ja, geradezu dramatisch. Die Nachfolgeprozesse wurden, wie zum Beispiel durch die Wochenzeitung »Die Zeit« von Hans-Georg von Studnitz, ehemals in der Informationsabteilung des Auswärtigen Amtes unter Ribbentrop tätig, als Siegerjustiz verunglimpft, die, wie er schrieb, »die Elite des deutschen Volkes treffen und die Deutschen zu einer führungslosen Herde machen« soll. Und deutsche Kirchenführer setzten sich, ohne der Frage nach der Schuld nachzugehen, vehement für Inhaftierte und Verurteilte bei den westalliierten Militärregierungen ein. 1948 hielten 55 Prozent der befragten Westdeutschen den Nationalsozialismus für eine gute Idee, die nur schlecht ausgeführt worden sei.
Die Entstehung der Bundesrepublik war gezeichnet von gravierenden Vergangenheitsverdrängungen und -beschönigungen und damit einhergehenden Vergangenheitsbelastungen. Gemäß der ersten Regierungserklärung von Bundeskanzler Adenauer, nun endlich einen »Schlussstrich« zu ziehen, wurden fortan die »Ehemaligen« nicht nur verstärkt integriert, sondern sie wurden - über das »Straffreiheits-«, das »131er«-Gesetz etc. - rehabilitiert und außerdem noch für das »erlittene Unrecht« entschädigt! Auch bei der Wiederbewaffnung setzte sich eine solche Kontinuitäts- und Rehabilitierungslinie fort.

Schlussfolgerungen
Es dauerte allerdings bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts, bis der Mythos von der ehrenvollen Wehrmacht durch die »Wehrmachtsausstellung«, bei anhaltenden Protesten, in Frage gestellt werden konnte. Und schließlich kam es doch noch zu einer grundsätzlichen Positionsänderungen mit der Anerkennung und Aufhebung von Unrechtsurteilen 1995 durch das Bundesverfassungsgericht und 1998 mit der gesetzlichen Notifizierung des Nicht-Rechts der NS-Justiz durch den Bundestag. Damit kamen faktisch das verdrängte Faschismusbild der Anti-Hitler-Koalition und die aus ihm gezogenen Schlussfolgerungen wieder zu Ehren und es wurde deutlich, dass in Bezug auf die Ahndung von nazistischen Verbrechen die DDR gegenüber der alten Bundesrepublik den richtigeren, einen besseren Weg gegangen war. Und außerdem war mit Genugtuung zu konstatieren, dass 56 Jahre nach seinem Erscheinen der verdrängte »Behemoth« nun doch noch wenigstens einen Teilsieg errungen hat.
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