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Totalverweigerer nun doch verurteilt
500 Mark Ordnungsstrafen für Zuhörer Von Volker Stahl, Hamburg
Ende letzter Woche verurteilte das Landgericht Hamburg den Studenten Jan Reher wegen »Dienstflucht« zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Vorinstanz hatte den Gewissenstäter freigesprochen. Urteile gegen Totalverweigerer fallen hier zu Lande höchst unterschiedlich aus. »Von der Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße bis zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten ohne Bewährung ist...
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