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ca.-Angabe im Mietvertrag

spater zu der Erkenntnis, dass die Wohnfläche kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben, kann sich der Vermieter darauf berufen, dass die Wohnung so gemietet worden ist, wie sie sich dem Mieter präsentierte: Lage, Qualität und Gebrauchswerteigenschaft. Die Wohnungsgröße habe dabei nicht im Vordergrund gestanden, sie sei also für den Abschluss des Mietvertrages nicht entscheidend gewesen. Mietvertr...

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