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NPD muss vorerst auf Staatsgelder verzichten

Karlsruhe. Der Bundestag darf die anstehende Rate der Parteienfinanzierung für die rechtsextreme NPD mit erhobenen Strafzahlungen wegen eines falschen NPD-Rechenschaftsberichts verrechnen. Eine weitere Stundung der Strafe über 1,27 Millionen Euro lehnte das Bundesverfassungsgericht laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss aus Verfahrensgründen ab. (Az. 2 BvR 547/13) Die Verfassungshüter wer...

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