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Günstigere Kindergeldberechnung
Aktuelles BGH-Urteil stärkt Rechte homosexueller Partner
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Rechte homosexueller Paare gestärkt. In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft müssen bei der Berechnung des Kindergeldes die Kinder beider Partner zusammengezählt werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 23. Oktober 2013 veröffentlichten Urteil vom August 2013 (Az. VI R 76/12).
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