Scheidung trotz Alzheimer ist rechtens

OLG entschied

Ein an Alzheimer erkrankter Ehepartner kann auch dann geschieden werden, wenn er bereits an fortgeschrittener Demenz leidet. Voraussetzung dafür ist, dass die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben und der Erkrankte den Willen zur Scheidung erklärt hat, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 14. Oktober 2013 (Az. 3 UF 43/13).

In dem Fall hatte ein über 60 Jahre alter Mann, der an Alzheimer erkrankt war, eine etwa 20 Jahre jüngere Frau geheiratet. Nach rund achtmonatigem ehelichen Zusammenleben kam es zur Trennung der beiden Eheleute.

Die in der Folgezeit für den Antragsteller bestellte Betreuerin reichte im Jahre 2012 ...


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