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In Berlin zehn Jahre

Kündigungsschutzfristen und Eigenbedarf

Seit 1. Oktober 2013 gilt aufgrund der Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013 (GVBl. S. 488) für ganz Berlin eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren nach Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/914667.in-berlin-zehn-jahre.html

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