Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Keine Entschädigung bei Stau im Luftraum

Karlsruhe. Eine verspätete Landeerlaubnis für ein Flugzeug ist kein Grund für eine Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn Reisende deswegen ihren Anschlussflug verpassen und mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die Richter wiesen die Klage eines Geschäftsmannes ab, der seinen Anschlussflug verpass...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/914967.keine-entschaedigung-bei-stau-im-luftraum.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.