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Morde, nicht Mörder bestrafen

Stefan König über alten Geist im aktuellen Strafrecht

»Mörder ist«, so beginnt der zweite Absatz des § 211 des Strafgesetzbuchs (StGB), und fährt fort: »wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.« So heißt es seit 1941 - und die angekündi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/914995.morde-nicht-moerder-bestrafen.html

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