Separate Haft im Fall von Abschiebung

Bayern will künftig EU-Vorgabe einhalten

München. Abschiebehäftlinge in Bayern werden künftig nicht mehr gemeinsam mit Verbrechern in normalen Gefängnissen untergebracht. Abgelehnte Asylbewerber, die die Ausreise verweigern, werden stattdessen künftig separat in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf untergebracht, in der sie weniger strikten Einschränkungen unterliegen. »Wir werden dabei auch dafür sorgen, dass die Betroffenen in noch größerem Umfang als jetzt schon anders als andere Gefangene behandelt werden«, erklärte Justizminister Winfrie...


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