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Kunden können Entgelt zurückfordern

Vorfälligkeitsentschädigung

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. April (Az. 23 U 50/13) können Kunden der Commerzbank pauschale Gebühren im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/915403.kunden-koennen-entgelt-zurueckfordern.html

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